15.06.2021

 

Prüfergebnisse für Vergabe des UKCA-Zeichens anerkannt

UKCA_filled.svgDer Brexit hat einiges verändert. So auch die CE-Kennzeichnung: Ab 2022 wird das CE-Kennzeichen in Großbritannien nicht mehr anerkannt. Stattdessen soll im Vereinigten Königreich die CE-Kennzeichnung durch das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ersetzt werden. Wie nun von Warrington Fire, Warrington, UK, offiziell bestätigt, können Prüfungen im Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) als notifizierte Stelle von Instituten in UK anerkannt werden, so dass die Erlaubnis ein UKCA-Zeichen zu verwenden, erreicht werden kann. Zukünftig wird es dann wohl so sein, dass Prüfungen von deutschen Prüfinstituten im notifizierten Bereich generell anerkannt werden.

„Wir freuen uns, dass nun offiziell bestätigt wurde, dass wir die notwendigen Prüfungen durchführen bzw. vorliegende Prüfungen verwendet werden können, damit unsere Kunden weiterhin ihre Produkte auf dem britischen Markt in Verkehr bringen können“, erläutert Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert. „Allerdings müssen Berichte zu Prüfungen wie auch Ergebnisse der Eigen- und Fremdüberwachung eingereicht werden“, so die Institutsleiterin weiter. Die Zertifizierung auf Grundlage dieser Berichte und Überwachungen wird dann von einer in UK – genau genommen England, Wales und Schottland – ansässigen Stelle vorgenommen. Das Verfahren gestaltet sich für Produkte nach dem Konformitätsnachweisverfahren 1 einfacher, da diese Unterlagen vorliegen. Wesentliche Grundlage für die Anerkennung der Prüfungen ist die DAkkS-Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025. Eine Anerkennung unserer Akkreditierungsstelle in UK wird nicht angestrebt. Es ist aber von Vorteil, dass auch eine Akkreditierung nach DIN EN 17065 für PIV CERT besteht. Die UKCA-Kennzeichnung kann dann durch den Hersteller ähnlich wie die CE-Kennzeichnung erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass auch die Bedienungsanleitung UKCA vorsehen muss.

Das PIV kann für folgende Produkte tätig werden:

  • EN 12209 Mechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche
  • EN 14846 Elektromechanische Schlösser und Schließbleche
  • EN 1935 Einachsige Tür- und Fensterbänder
  • EN 179 Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte
  • EN 1125 Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange

Für die EU ändert sich durch das UKCA-Kennzeichen nichts, denn Produkte für den EU-Markt benötigen weiterhin eine CE-Kennzeichnung. Auch für Nordirland ist keine Änderung erforderlich, denn dort gilt weiter das CE-Zeichen. Das UKCA-Zeichen wiederum wird auf dem EU-Markt nicht anerkannt.

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