15.04.2021

 

Einbrüche in Garagen mit einbruchhemmenden Toren verhindern

Viele Einbrüche können im Vorfeld durch richtiges Verhalten und der richtigen Technik verhindert werden. Dabei ist es wichtig, auch an die Einbruchhemmung für Tore zu denken. „Man sollte den Einbruchschutz bei Toren nicht vernachlässigen“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Schlösser- und Beschläge. Die Prüfung einbruchhemmender Tore nach der DIN/TS 18194 wird vom Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) durchgeführt. Die Norm orientiert sich in großen Teilen an der Normenreihe EN 1627 - 1630, die bei Fenstern und Türen Anwendung findet.

Meist befinden sich auch in der Garage Wertgegenstände wie Fahrräder, Werkzeug oder Gartengeräte, die vor einem Diebstahl geschützt werden müssen. Zudem gelangt man oft über die Garage durch Verbindungstüren direkt in das Haus. Dadurch verspricht das Garagentor für einen Einbrecher einen leichteren Zugang als es beispielsweise bei der Haustüre der Fall wäre. „Um einen Einbruch zu erschweren oder im besten Fall sogar ganz zu verhindern, lohnt es sich in einbruchhemmende Tore zu investieren“, so Stephan Schmidt. Bei der Anschaffung von Fenstern und Türen, aber auch Toren ist daher darauf zu achten, dass sie einbruchhemmend sind. Tore werden nach der Technischen Spezifikation DIN/TS 18194 in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) klassifiziert. Genau wie bei einbruchhemmenden Türen und Fenstern müssen auch Tore bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) geprüft worden sein. Die Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren nach der Produktnorm DIN EN 13241 fest. Hiernach werden die Tore je nachdem welchen Anforderungen sie in der Prüfung standhalten in eine der Widerstandsklassen RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Wie bei Fenstern und Türen im privaten Bereich wird auch bei Toren mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen.

Ebenso wie bei der Prüfung der Einbruchhemmung für Fenster und Türen nach der Normenreihe EN 1627 - 1630 prüft man für die DIN/TS 18194 den Widerstand gegen statische und dynamische Belastung sowie gegen manuelle Einbruchversuche. Dabei wird vom Prüfer versucht eine durchgangsfähige Öffnung zu schaffen. Beim manuellen Einbruchversuch erfolgen die Prüfungen nach DIN EN 1630. Hier werden Spalte am Torblatt und Verriegelungspunkte angegriffen. So erfolgt neben der statischen und dynamischen Belastung im Rahmen des manuellen Angriffs unter anderem ein Angriff auf die Führungsschiene sowie ein Flächenangriff auf das Torblatt.

Ist eine Zertifizierung, also eine Prüfung und Überwachung durch das PIV, gewünscht, so kann dies durch das entsprechende Zertifizierungsprogramm erreicht werden. Die Elemente zeichnet die PIV CERT Zertifizierungsvereinigung nach bestandener Prüfung und positiv verlaufenem Erstbesuch der Fertigungsstätten mit einem Zertifikat aus.

Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) veröffentlicht regelmäßig Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten. So können sich Verbraucher einen Überblick verschaffen. Mit den Prüfungen und Produktzertifizierung nach DIN/TS 18194 vom PIV ist auch die Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste „Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore“ der Landeskriminalämter möglich.

Wer in Sachen Einbruchhemmung investieren möchte, sollte prüfen, ob eine Förderung in Betracht kommt. Denn um etwas in Sachen Einbruchschutz zu tun, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem das Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E“. Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern sowie Garagen verbessern möchten, einen Zuschuss. Voraussetzung für die Förderung von Garagen ist, dass das Tor mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entspricht und die Garage direkt an das Wohnhaus grenzt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.

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