08.12.2025
PIV freut sich über Prüfstand-Zuwachs
Große Freude herrscht im Prüfinstitut Velbert (PIV) über einen Neuzugang: Der Dauerfunktionsprüfstand für Fenster und Fenstertüren kann Drehöffnungsstellung von verdeckt liegenden Bändern bis zu 180° Öffnungswinkel prüfen.
Dies entspricht der RAL-GZ607/3, die erst kürzlich entsprechend angepasst wurde. Der neue Prüfstand erfüllt damit auch die DOEB-Richtlinie der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge. Somit ist es dem PIV möglich, die Prüfungen durchzuführen, die über die Norm EN 13126-8:2017 hinausgehen. Diese Norm umfasst lediglich Prüfungen bis zu einem 90° Öffnungswinkel.
Mit dem Zuwachs erweitert das PIV sein Angebot um eine weitere Prüfmöglichkeit, welche die langfristige Funktionssicherheit, Belastbarkeit und höchste Anforderung an die Qualität von Fenstern sicherstellt.
Ein Öffnungswinkel bis zu 180° bei Fenstern und Fenstertüren ist für den neuen Prüfstand kein Problem.
Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Über das Steuerelement des Prüfstandes lässt sich die Prüfung exakt einrichten.
Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge
