Hauptzweck der in den Normen EN 179 und EN 1125 aufgeführten Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit ist es, dass ein sicheres und wirkungsvolles Entkommen durch eine Tür mit einer einzigen Handbetätigung und/oder durch Körperdruck zur Freigabe des Paniktür- oder Notausgangsverschluss mit geringster Kraftanstrengung möglich ist, ohne dass vorher Kenntnisse zur Betätigung des Türverschlusses erforderlich sind.
Die EN 179 ist den Notausgangsverschlüssen mit Drücker, die EN 1125 den Paniktüren mit horizontaler Betätigungsstange zugeordnet.
Für diese Prüfungen besitzt das PIV die notwendige Ausstattung und europaweite Zulassungen (Notifizierungen), um das EG-Konformitätszertifikat (CE-Zeichen) ausstellen zu können.